AGB
Die folgenden Behandlungs- und Honorarbedingungen informieren Sie über die wesentlichen Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Privatpraxis. Sie gelten ergänzend zu den individuell getroffenen Vereinbarungen im Behandlungsvertrag.
1. Behandlungsangebot
Meine Praxis richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. In bestimmten Fällen ist auch eine Behandlung gesetzlich Versicherter im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Ob eine psychotherapeutische Behandlung aufgenommen werden kann, wird im Rahmen der ersten Gespräche individuell geklärt.
2. Erstes Kennenlernen
Für ein erstes gegenseitiges Kennenlernen sind die ersten 25 Minuten kostenfrei.
Das Kennenlernen dient einer ersten Orientierung und der Klärung, ob eine weitere Zusammenarbeit grundsätzlich in Betracht kommt.
Über die Konditionen einer sich daran anschließenden Beratung oder psychotherapeutischen Behandlung werden Sie vorab informiert.
3. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie den jeweils einschlägigen Abrechnungsempfehlungen berechnet.
Welche Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Bitte klären Sie daher möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.
Der Honoraranspruch der Praxis besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle erfolgt.
4. Selbstzahler:innen
Für Selbstzahler:innen gelten folgende Honorare:
– Psychotherapeutische Einzelsitzung, 50 Minuten: 120 €
– Paarsitzung, 50 Minuten: 140 €
Über gegebenenfalls abweichende Honorare für andere Leistungen werden Sie vor deren Inanspruchnahme informiert.
5. Gesetzlich Versicherte und Kostenerstattung
In begrenztem Umfang behandle ich auch gesetzlich Versicherte im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens.
Ob die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung vorliegen und in welcher Höhe die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, ist im Einzelfall mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.
Bitte setzen Sie sich daher vor Beginn einer entsprechenden Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse kann von meiner Praxis nicht garantiert werden.
Über die konkrete Abrechnung und mögliche von Ihnen selbst zu tragende Kosten werden Sie vor Behandlungsbeginn informiert.
6. Terminvereinbarung und Absagen
Psychotherapeutische Sitzungen finden zu individuell vereinbarten und ausschließlich für Sie reservierten Terminen statt.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Einzelheiten zum Ausfallhonorar werden im Behandlungsvertrag vereinbart.
7. Schweigepflicht und Vertraulichkeit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Sämtliche im Rahmen der Behandlung bekannt gewordenen persönlichen und gesundheitlichen Informationen werden vertraulich behandelt.
Informationen werden grundsätzlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an Dritte weitergegeben, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine Weitergabe erlauben oder erfordern.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung dieser Website.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der jeweils vereinbarten bzw. erbrachten Leistungen.
Die konkreten Zahlungsmodalitäten und Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung bzw. dem Behandlungsvertrag.
Auch wenn eine Erstattung durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einen anderen Kostenträger beantragt wird, bleibt die Patientin bzw. der Patient grundsätzlich Vertragspartner:in der Praxis und zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9. Beendigung der Behandlung
Eine psychotherapeutische Behandlung kann von Patient:innen grundsätzlich beendet werden.
Auch von Seiten der Praxis kann eine Behandlung unter Beachtung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben beendet werden.
Eine geplante Beendigung sollte nach Möglichkeit im Rahmen der Behandlung besprochen werden, damit der Therapieabschluss fachlich angemessen gestaltet werden kann.
10. Hinweis
Diese Behandlungs- und Honorarbedingungen dienen der transparenten Darstellung der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen meiner Praxis. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Behandlungsvertrag gehen diesen allgemeinen Informationen vor.